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Lexikon: Betriebskostenabrechnung

Mit der Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter die Betriebskosten, häufig auch Nebenkosten genannt, gegenüber dem Mieter jährlich abrechnen. Nicht zu verwechseln mit der Abrechnung bzw. Hausgeldabrechnung der WEG gegenüber dem Eigentümer.



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