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Lexikon: Leitungsrecht

Die Leitungsrechte sind eine unterform des Wegerechts. Mit dem Leitungsrecht wird häufig einem anderen Grundstück oder z.B. den Stadtwerken zugesichert, unter oder über dem dienenden Grundstück bestimmte Leitungen zu betreiben.

Stehen diese nicht im Grundbuch des belasteten Grundstücks, entstehen Probleme nach dem Verkauf des Grundstückes.



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