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Lexikon: Wegerecht

Das Wegerecht sichert im Allgemeinen einem Eigentümer zu, über ein bestimmtes anderes Nachbargrundstück z.B. fahren bzw. gehen zu dürfen. Dieses Recht wird im Grundbuch des "überfahrenen" Grundstücks eingetragen und gehört zu den sogenannten Lasten. Häufig ist das bei Grundstücken zu finden, die zwischen einem anderen Grundstück und der Straße liegen. Unter das Wegerecht, im Sinne des Gesetzes, fallen aber auch z.B. die Leitungsrecht oder auch Weiderechte.

Der Eigentümer des dienenden Grundstücks ist in der Regel nicht verpflichtet, Ihnen ein Wegerecht einzutragen. Das eingetragene Wegerecht kann nur nach Zustimmung des Begünstigten gelöscht werden.

Nicht im Grundbuch eingetragene Wegerechte erlöschen bei der Zwangsversteigerung eines Grundstückes.



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