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Lexikon: Grundbuch

Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse, sowie alle zum Grundstück bzw. zu einem Objekt gehörenden Lasten/Belastungen eingetragen. Hierzu zählen unter anderem die Grundschuld, Hypothek, Wege- und Leitungsrechte.

Das Grundbuch ist in 3 Abteilungen gegliedert.
Abteilung I enthält den Eigentümer des Grundstücks sowie der darauf befindlichen Immobilie. Gibt es mehrere Eigentümer, werden alle Eigentümer mit ihrem jeweiligen Eigentumsanteil erfasst.
Abteilung II enthält alle Lasten und Beschränkungen außer den Grundpfandrechten.
Abteilung III enthält die Grundpfandrechte, also Grundschulden und Hypotheken.



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