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Lexikon: Kopfprinzip

Das Kopfprinzip ist das gesetzlich vorgesehen Prinzip für alle Abstimmungen in einer Wohneigentumsgemeinschaft. In der Teilungserklärung bzw. per Beschluss in einer Eigentümerversammlung können aber andere Regelungen beschlossen werden.

Beim Kopfprinzip steht jedem Eigentümer nur eine Stimme zu. Hierbei ist es nicht relevant, wie viele Einheiten der Eigentümer hat. Gehört eine Einheit mehreren Eigentümer, so dürfen diese ebenfalls nur gemeinsam eine Stimme abgeben. Hat ein Eigentümer mehrerer Einheiten, wird er also potenziell benachteiligt.



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