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Lexikon: Energieausweis

Ein Energieausweis soll Daten zur Energieffizienz und/oder zu anfallenden Energiekosten liefern. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht.

Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Vom Energieausweis gibt es zwei Varianten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis wird mit den Daten aller Bewohner der Immoblie erstellt. In die Berechnungen fließt der Verbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre ein.

Der Bedarfsausweis ist etwas genauer. Hier fließen der Zustand von Fenstern, Dach und Wänden sowie Heizung und Haustechnik mit ein. Dieser Energieausweis ist unabhängig vom Nutzungsverhalten.



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