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Lexikon: Vollmacht

Mit einer Vollmacht können Sie Ihr Stimmrecht auf eine andere Person übertragen. Sie können dabei entweder festlegen, wie die Person für Sie abstimmen soll oder ob die Person für Sie frei entscheiden darf. Auch Kombinationen sind dabei zulässig.

Häufig werden Vollmachten auf den Verwalter mit festgelegten Stimmen ausgestellt. Vollmachten müssen in Schriftform (unterschrieben) ausgestellt werden und vor Beginn der Versammlung vorliegen.



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