Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes. Genauso wie beim Sondereigentum ist der Miteigentumsanteil des Teileigentums definiert.
Typisches Teileigentum können sein: Wirtschaftlich genutzte Einheiten, Lagerräume, Garagen.
Zurück zum Lexikon