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Lexikon: Teileigentum

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes. Genauso wie beim Sondereigentum ist der Miteigentumsanteil des Teileigentums definiert.

Typisches Teileigentum können sein: Wirtschaftlich genutzte Einheiten, Lagerräume, Garagen.



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