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Lexikon: Eigentümer

Als Eigentümer bezeichnet man die natürliche oder juristische Person die offiziell die Rechte an etwas besitzt. Bei Grundstücken oder Wohneinheiten ist der Eigentümer die im Grundbuch eingetragene Person. Als Eigentümer bezeichnet man häufig auch alle Personen gemeinsam denen etwas gehört.

Häufig wird der Eigentümer mit dem Besitzer verwechselt. Der Besitzer die Person, die den Gegenstand derzeit in Besitz hat (z.B. bei einem Handy ist das die Person, die das Handy derzeit in der Hand hält)



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