Sondereigentum sind Einheiten einer Immobilie, welche verändert oder auch räumlich entfernt werden können, ohne den Bestand der gesamten Immobilie zu gefährden.
Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum ist die Abgeschlossenheit. Grob gesagt: alles, was innerhalb der Grenzen (z.B. Mauern, Außentüren, Fenster) liegt, gehört zum Sondereigentum.
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