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Lexikon: Instandhaltungsrücklage

Wofür darf die Instandhaltungsrücklage verwendet werden?
Aus dem Namen ergibt sich, dass die Rücklage zur Instandhaltung verwendet werden soll. Dazu zählen aber z.B. auch die Reparatur der Heizung oder die Erneuerung des Dachs. Laufende Kosten dürfen aus der Instandhaltungsrücklage nicht bezahlt werden.

Welcher Betrag sollte jährlich zur Instandhaltungsrücklage zugeführt werden?
Hier kann man pauschal keine Aussage treffen. Hierbei ist der Zustand und die Ausstattung der Anlage sowie die eventuell bereits geplanten Maßnahmen zu berücksichtigen. Häufig liegt der Beitrag zur Instandhaltungsrücklage zwischen 10 und 16 €/m² jährlich.

Was passiert wenn die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht?
Muss die Instandhaltungsrücklage genutzt werden?

Unabhängig vom Stand der Instandhaltungsrücklage können die Eigentümer beschließen, dass die Kosten für eine gemeinsam zu bezahlende Maßnahme per Sonderumlage finanziert wird. Das wird gerne genutzt, um z.B. eine Notfall-Reserve für Unvorhergesehenes beizubehalten.

Kann der Beitrag zur Instandhaltungsrücklage auf die Miete umgelegt werden (Betriebskostenabrechnung)?
Nein, die Instandhaltungsrücklage sind Eigentümerkosten und gehören nicht zu den laufenden Betriebskosten und darf somit nicht auf Mieter umgelegt werden. Auch die Kontoführungsgebühren für das Instandhaltungskonto dürfen nicht umgelegt werden!



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