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Lexikon: Eigentümerversammlung

Die ordentliche Eigentümversammlung (ETV bzw. oETV) findet normalerweiße einmal pro Jahr statt. In der Regel findet die Versammlung in der ersten Jahreshälfte statt.

Normale Tagesordnungspunkte (TOP) der jährlichen ETV:

  • Bericht der Verwaltung über das vergangene Wirtschaftsjahr
  • Genehmigung der Jahresabrechnung
  • Entlastung des Verwalters
  • Entlastung des Verwaltungsbeirates
  • Vorstellung und Genehmigung des aktuellen Wirtschaftsplans

Für besonders dringende Angelegenheiten, die nicht erst bei der nächsten ordentlichen ETV besprochen werden können, kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung (aoETV) einberufen werden. Eine Alternative zur aoETV sind Umlaufbeschlüsse, welche jedoch in der Regel eine Einstimmigkeit der Eigentümer erfordern!



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