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Lexikon: Beschluss

Als Beschluss bezeichnet man jede Entscheidung über einen Antrag. Der Beschluss kann entweder auf einer Eigentümerversammlung oder per Umlaufbeschluss getroffen werden.

Als Beschluss gelten auch die Entscheidungen, die einen Antrag ablehnen! Ein getroffener Beschluss kann von den Eigentümern angefochten werden.

Der Verwalter trägt die Verantwortung, dass Beschlüsse zulässig und bestimmt genug sind.



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